Wegweiser durch die Berufslehre

3.3.5. Stützkurse

Stützkurse helfen der lernenden Person, mit befristetem Zusatzunterricht die schulischen Leistungen zu verbessern und Lücken zu schliessen. Sie dürfen während der Arbeitszeit einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen.

Die Berufsfachschule entscheidet gemeinsam mit dem Lehrbetrieb und der lernenden Person, ob ein Stützkurs notwendig ist. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.

BBG Art. 22 Abs. 4; BBV Art. 20