Wegweiser durch die Berufslehre

2.11. Gefährliche Arbeiten - begleitende Massnahmen

Es ist möglich, dass Lernende auch gefährliche Arbeiten ausführen müssen, da diese für die Ausbildung im Lehrberuf unentbehrlich sind. Die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) definiert begleitende Massnahmen, die im Anhang 2 des Bildungsplans festgehalten sind und die der Lehrbetrieb umsetzen muss.

Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche