Wegweiser durch die Berufslehre

Glossar

Abschlussprüfung

Ist Teil des Qualifikationsverfahrens (QV). Sie findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt.

Ausbildungsprogramm für den Lehrbetrieb

Wird in einigen Berufen eingesetzt, in denen sich der Bildungsplan nicht direkt als Planungsinstrument für die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb eignet. Erarbeitet wird das Ausbildungsprogramm in der Regel durch die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA).

Ausbildungsprogramm für die über-betrieblichen Kurse

Wird von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den überbetrieblichen Kurszentren erstellt. Als Grundlage dient der Bildungsplan des jeweiligen Berufs. Aufgrund des Ausbildungsprogramms planen die Berufsbildner/innen in den überbetrieblichen Kurszentren individuell die Detailplanung der Kurse.

Berufliche Grundbildung

Dient der Vermittlung und dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um einen Beruf auszuüben. Sie findet an drei Lernorten statt: Lehrbetrieb, überbetriebliches Kurszentrum und Berufsfachschule.

Berufsbildner/in

Vermittelt den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb. Weitere Fachkräfte des Betriebs können damit beauftragt werden, den Lernenden einen Teil der beruflichen Praxis zu vermitteln.

Berufsbildungsamt

Kantonale Behörde, übt die Aufsicht über die berufliche Grundbildung aus (Lehrbetriebe, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse üK). Zur Aufsicht gehören insbesondere die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien und die Genehmigung des Lehrvertrags.

Berufsfachschule

Vermittelt den Lernenden die schulische Bildung - im berufskundlichen und im allgemeinbildenden Unterricht sowie im Sport. Die Berufsfachschulen bieten zudem Stütz- und Freikurse an.

Bildungsbericht

Darin wird die periodisch stattfindende Überprüfung des Lernerfolgs im Lehrbetrieb festgehalten. Diese findet in Form eines strukturierten Gesprächs zwischen Berufsbildner/in und lernender Person statt. Der Bildungsbericht ist Pflicht und ergänzt die Diskussionen im Alltag.

Bildungsplan

Ist Teil der Bildungsverordnung und definiert die konkrete Gestaltung der Ausbildung.

Betrieblicher Bildungsplan

Ist die Umsetzung des Bildungsplans, angepasst an die Gegebenheiten des jeweiligen Lehrbetriebs. In ihm wird festgehalten, wann die lernende Person die vorgegebenen Tätigkeiten und Kenntnisse des Berufs erlernt.

Individueller Bildungsplan

Ist die Anpassung des betrieblichen Bildungsplans an jede einzelne lernende Person. Er enthält individuelle Kriterien der Planung (z. B. Besuch von überbetrieblichen Kursen (üK), Frei- oder Stützkursen, Ferien usw.).

Lehrbetrieb

Hier findet die Bildung in beruflicher Praxis statt. Die Lehrbetriebe müssen über eine Bildungsbewilligung verfügen, die von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt wird. Sie stellen die Lernenden ein und schliessen mit ihnen einen Lehrvertrag ab.

Lehrplan für die Berufsfachschulen

Wird von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) in Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen (als Vertreter der Kantone) erstellt. Als Grundlage dient der Bildungsplan des jeweiligen Berufs. Aufgrund des Lehrplans erarbeiten die Berufsfachschullehrer/innen den schulischen Lehrplan.

Lerndokumentation

Die Sammlung aller Lernberichte wird Lerndokumentation genannt. Darin hält die lernende Person alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen fest, die sie im Lehrbetrieb macht. Die Lerndokumentation dient als Nachschlagewerk. Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner ersieht daraus den Bildungsverlauf, das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person.

Lernende Person, Lernende

Als lernende Person gilt, wer die obligatorische Schulzeit beendet hat und auf Grund eines Lehrvertrags einen Beruf erlernt, der in einer Bildungsverordnung geregelt ist.

Organisationen der Arbeitswelt (OdA)

Sammelbegriff für Berufsverbände, Branchenorganisationen, Gewerkschaften und andere für die Berufsbildung zuständige Organisationen.

Qualifikationsverfahren (QV)

Damit wird festgestellt, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegten Kompetenzen verfügt, um einen Beruf ausüben zu können. Das bedeutendste Verfahren ist die Abschlussprüfung.

Überbetriebliche Kurse (üK)

Werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten und ergänzen die Bildung in Lehrbetrieb und Berufsfachschule.

Mehr Informationen finden Sie im "Lexikon der Berufsbildung". Dort sind alle wichtigen Begriffe der Berufsbildung in kurzen und informativen Texten beschrieben:
www.lex.berufsbildung.ch