Wegweiser durch die Berufslehre

2. Lehrvertrag und die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen

Der Lehrvertrag ist eine besondere Form des Einzelarbeitsvertrags. Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgefasst sein. Er regelt mindestens den Ausbildungsberuf, die Dauer der Ausbildung, das Gehalt, die Arbeitszeit und die Ferien.

Das national einheitliche Formular für den Lehrvertrag steht in den vier Landessprachen und in Englisch online (www.lv. berufsbildung.ch) und gedruckt zur Verfügung oder kann beim Berufsbildungsamt bezogen werden.

OR Art. 344 - 346a

INFO

Der Lehrvertrag muss schriftlich abgefasst sein.

Gesamtschweizerisch existiert ein einheitliches Vertragsformular.